Shisha Tabak Reisefreimenge 2026 – EU & Nicht-EU Zoll
Du möchtest Shisha Tabak aus dem Urlaub oder Trip von einem anderen Land nach Deutschland einführen?
Ich erkläre dir ganz einfach wie viel du aus diesem Land mitbringen steuerfrei mitbringen darfst.
Wichtig:
1. Du führst die Waren, in unserem Fall Shisha Tabak, mit dir im Gepäck.
2. Der Tabak ist nur für den persönlichen Ge- oder Verbrauch oder als Geschenk bestimmt.
3. Auf den Seiten von der EU oder Zoll wird Wasserpfeifentabak nicht expliziert erwähnt – sondern als Rauchtabak.
4. Solltest du genau die Reisefreimenge mitnehmen, darfst du keine Zigaretten, Zigarren oder Zigarillos mehr steuerfrei einführen.
5. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Maßgeblich sind ausschließlich die offiziellen Informationen des Zoll. (Quelle unten)
Innerhalb der Europäischen Union
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande,
Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
pro Person mindestens 17 Jahre alt
max. 1000g Shisha Tabak Steuerfrei
Alle anderen Länder 🌍
darunter z.B. Ägypten, Brasilien, China, Großbritannien, Kanada, Japan, Russland, Saudi Arabien,
Schweiz, Ukraine, Türkei, Vereinigte Staaten (USA), Vereinigte Arabische Emirate
pro Person mindestens 17 Jahre alt
max. 250g Shisha Tabak Steuerfrei
FAQ
Ja, pro Person die mindestens 17 Jahre alt ist. Solltest du eine Begleitung auf der Reise haben, darf diese die selbe Reisefreimenge mitnehmen und muss sie in ihrem Gepäck mitführen.
Ja. Bei der Einreise gibt es einen grünen (anmeldefrei) und roten (anmeldepflichtig) Ausgang. Bei Überschreitung der Freimenge muss der rote Ausgang genutzt werden.
Wenn die Freimenge überschritten wird, müssen Tabaksteuer und Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden. Wird die Ware nicht angemeldet, kann es zu einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung und zur Beschlagnahmung kommen.
Beispiel
Mitgebracht: 1.000g Shisha Tabak aus Nicht-EU-Land
Freimenge: 250g
Zu versteuern: 750g
Tabaksteuer (Beispiel):
ca. 66€ pro kg → 0,066 € pro Gramm
750g × 0,066 € = 49,50 €
19% Einfuhrumsatzsteuer auf Warenwert + Tabaksteuer
(z.B. Warenwert 80 €)
80€ + 49,50 € = 129,50 €
19% davon = 24,61 €
Gesamt Nachzahlung:
49,50 € + 24,61 € = 74,11 €
(Beispiel mit KI erstellt und nur ungefähre Werte – übernehme keine Haftung auf Richtigkeit)
Da Mallorca in Spanien liegt und ein EU-Mitglied ist, gilt hier die EU-Freimenge von 1000 Gramm Rauchtabak bei Flugreisen.
Da die Türkei kein EU-Mitglied ist, gilt hier die Nicht-EU-Freimenge von 250 Gramm Rauchtabak bei Flugreisen.
Ja. Tabak unterliegt keinen Flüssigkeitsbeschränkungen. Dennoch sollte die Verpackung original verschlossen sein.
Nein, dort gelten die selben Bestimmungen bei den Freimengen.
Ja. Entscheidend ist die Gesamtmenge in Gramm – nicht die Anzahl der Packungen
Ja. Auch bereits geöffnete oder teilweise verbrauchte Packungen zählen vollständig zur mitgeführten Gesamtmenge.
Ja. Wasserpfeifentabak wird steuerrechtlich als Rauchtabak behandelt.
Das kommt auf die Höhe der Steuer an. Es gibt Länder wo der Shisha Tabak weniger kostet, weil es dann dort eine niedrigere Steuer gibt als in Deutschland. Es gibt aber auch viel Länder wo der Tabak teurer ist.
Ich wünsche eine Gute Reise!
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